SiGeKo . Sicherheits- und GesundheitsKoordinator auf Baustellen
Seit 1998 werden Bauherren als Initiator eines Bauvorhabens (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren Unterstützung - dies leistet der SiGe-Koordinator.
Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten oder Ingenieuren übernommen werden, welche über die Qualifikationen nach Ziffern 4 und 5 der RAB 30 verfügen.
Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie.
Durch unsere zusätzliche Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und unsere langjährige Erfahrung auf Baustellen sind wir der ideale Partner für Sie.
Baustellenverordnung - BaustellV
§ 3 Koordinierung
(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator