Unser Büro bietet Ihnen als Bauherrn die kompletten Leistungen vom ersten unverbindlichen Gespräch, über den ersten Bleistiftstrich bis zum fertigen Bauwerk an.

 

Selbstverständlich können bei Ihrem Bauvorhaben auch nur einzelne Teilleistungen zum Tragen kommen. Welche Leistungen und Aufgaben bei Ihnen sinnvoll und nötig sind, sollte in einem Gespräch zwischen Ihnen als Bauherr und Architekt erörtert werden.

 

 

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10).

 

 

Die neun Leistungsphasen

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   1.    Grundlagenermittlung

 

   2.    Vorplanung

 

   3.    Entwurfsplanung

 

   4.    Genehmigungsplanung

 

   5.    Ausführungsplanung

 

   6.    Vorbereitung der Auftragsvergabe

 

   7.    Mitwirkung bei der Vergabe

 

   8.    Bauüberwachung

 

   9.    Objektbetreuung

 

 

Auf der folgenden Seite sind die genannten Leistungsphasen anschaulich erklärt.