Ob Neu-, Um- oder Ausbau, ob Modernisierung oder Instandhaltung – dank ihrer umfassenden Ausbildung sind Architekten und Architektinnen in allen Bereichen kompetente Ansprechpartner. Bei der Gebäudeplanung berücksichtigen sie technische, wirtschaftliche und gestalterische, gesellschaftlich-soziale und ökologische Gesichtspunkte.
Die Arbeit von Architekten und Architektinnen verläuft in neun klar definierten Leistungsphasen, die jeweils aufeinander aufbauen.
Im Rahmen der "Grundlagenermittlung" klären Bauherr und Architekt die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest.
Während der "Vorplanung" fasst der Architekt oder die Architektin alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeitet ein Planungskonzept, untersucht alternative Lösungsmöglichkeiten
und macht dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und
Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung
und Ökologie. Außerdem nimmt der Architekt eine Kostenschätzung vor.
Die nächste Leistungsphase ist die "Entwurfsplanung". Hat sich der Bauherr für einen Entwurf entschieden, arbeitet ihn der Architekt stufenweise aus. Er integriert die Beiträge
der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und legt dem Bauherrn schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem
Stadium noch einfach. Der Architekt fertigt jetzt für den Bauherrn die Kostenberechnung nach DIN 276 an.
Es folgt die "Genehmigungsplanung". Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Der Architekt kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des
Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; er weiß auch, wie und wo eventuelle Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Der
Architekt erarbeitet alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reicht sie bei den Behörden ein.
Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu tun ist. Dafür erarbeitet der Architekt die detaillierte
"Ausführungsplanung".
Innerhalb der "Vorbereitung der Vergabe" stellt der Architekt genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniert die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich
Beteiligten.
Im Rahmen der "Mitwirkung bei der Vergabe" holt er Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Er prüft und vergleicht sie nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die
Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot. Der Architekt berät den Bauherrn bei der Entscheidung und Auftragsvergabe.
Auftraggeber ist der Bauherr. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren, stellt der Architekt nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient dem
Bauherrn bei der Durchführung zur Kostenkontrolle.
Während der "Objektüberwachung" koordiniert und kontrolliert der Architekt alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Er stellt einen Terminplan auf, sorgt für
dessen Einhaltung und achtet darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der Architekt stellt den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest
und sorgt für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen.
Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, ist die Arbeit des Architekten noch nicht getan; es schließt sich die Phase der "Objektbetreuung und Dokumentation" an: Der Architekt macht wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken, Bausparkassen und das Finanzamt dient. Er dokumentiert das Ergebnis und sorgt bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Nicht zuletzt ist er für spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten der Ansprechpartner für den Bauherrn.
Die Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" sind gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Architekturstudium mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing.", "M.A." oder "M. Arch." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Architekten. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Architektur